Schulischer Lernort (§132 Schulgesetz)

Der schulische Lernort ist ein Angebot des Kreises Warendorf nach §132 (Schulgesetz) für Schüler*innen mit einem intensivpädagogischen Unterstützungsbedarf (§15 AO-SF) im Bereich ESE. (Siehe auch Matrix emotionaler und sozialer Kompetenzen (MesK) von Qualis NRW).

Der Lernort bietet die Option einer temporären Beschulung dieser Kinder und Jugendlichen an einem anderen Ort. Diese bleiben jedoch Schüler*innen ihrer Stammschule. Die Rückführung in dieselbe wird im gesamten Prozess mit angelegt.

Anders als eine Förderschule kann man diesen Lernort nicht anwählen.

Schulen, die bei einem ihrer Schüler:innen einen entsprechenden Bedarf sehen, melden sich zunächst beim Inklusionsteam. Dieses initiiert einen Beratungsprozess, an dessen Ende eine Empfehlung darüber ausgesprochen wird, ob und ggf. warum der Lernort der passende Beschulungsort sein kann. In jedem Fall aber wird die Schule beratend unterstützt und begleitet. Sie erklärt sich auch im Fall einer Beschulung am Lernort in Form einer Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit mit dem Lernort und ggf. dem Inklusionsteam bereit.