Für einige Schüler und Schülerinnen mit besonderen Bedarfen bieten Jugend- und Sozialhilfe verschiedene Modelle der Schulbegleitung an. Sie agieren hier im Kontext des SGB VIII.
Dabei gestalten sich die Formen der Angebote in den verschiedenen Jugendämtern im Kreis unterschiedlich.
Ein Angebot, das alle Jugendämter umsetzen, ist die Schulbegleitung nach §35a SGB VIII. Sie wird dann relevant, wenn bei einem jungen Menschen eine seelische Behinderung vorliegt, oder er von dieser bedroht ist. Sie ist von der Schulassistenz durch das Sozialamt bei Vorliegen einer körperlichen Beeinträchtigung zu unterscheiden.
Herausfordernd ist vor Ort immer die Feinabstimmung im Alltag zwischen Schulbegleitern und Lehrkräften. Einige Schulen machen sich auf den Weg, ein schuleigenes Konzept zu entwickeln.
Eine gute Grundlage zur Klärung der verschiedenen Aufträge und Rollen, bietet die aktuell erschienene Arbeitshilfe.