Viele Schülerinnen und Schüler haben Schwierigkeiten beim Erlernen von Lesen und Schreiben. Sie bedürfen zugleich einer besonderen Förderung und eines individuellen Nachteilsausgleichs, um nachhaltigen Auswirkungen auf ihren Lern- und Entwicklungsprozess entgegen zu wirken.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung sowie einen passgenauen Nachteilsausgleich ist die genaue Analyse der Ausgangslage. Sie beruht auf reflektierten Unterrichtsbeobachtungen sowie einer entsprechenden Diagnostik.
Die Diagnostik darf in Schule von Lehrkräften des Fachs Deutsch sowie von Sonderpädagogischen Lehrkräften durchgeführt werden. Es bedarf hier keiner externen Diagnostik, um Förderung zu gestalten und Nachteilsausgleiche zu gewähren und umzusetzen.
In diesem Zuge empfiehlt es sich bei Bedarf auch einen Intelligenztest durchzuführen, um auszuschließen, dass es sich um eine Beeinträchtigung des Lernes im Allgemeinen handelt.
Standardisierte Testverfahren
Als standardisierte Testverfahren für die Feststellung und Einordnung von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten werden folgende Testverfahren empfohlen:
Die Testverfahren sind in der Schulpsychologischen Beratungsstelle ausleihbar. Auch eine Beratung für das passende Verfahren kann hier gegeben werden.
Ergänzend können folgende standardisierte Testverfahren verwendet werden:
Informelle Testverfahren
Als informelle Testverfahren können auch folgende genutzt werden: