Die Clearingsitzung wurde im Rahmen des Angebots für Schulen zu herausforderndem Verhalten gegründet.
Hier können junge Menschen im schulpflichtigen Alter vorgestellt werden, deren Schulbesuch durch eine Erkrankung oder ihr Verhalten erheblich beeinträchtig, durch eine Erkrankung oder einen Schulausschluss nach §54.3 bedroht ist oder die sich schulabsent zeigen.
Die ständigen Mitglieder der Clearingsitzung setzen sich aus Leitungen von Schulaufsicht, Jugendhilfe, Schulpsychologie und des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes zusammen. Gemeinsam mit Falleinbringern beraten sie sich in anonymisierter Form mit den Falleinbringern über eine mögliche weitere Vorgehensweise, um dem jungen Menschen Perspektiven zu öffnen und eine positive Entwicklung zu ermöglichen sowie das System Schule im Umgang hiermit zu unterstützen. Bildungsbrüche sollen vermieden werden.
Um eine*n Schüler*in in der Clearingsitzung vorzustellen, wird die Genese zuvor in anonymer schriftlicher Form bei der Koordination der Clearingsitzung eingereicht. Bei Bedarf steht diese für Informationen und auch die Weiterleitung der Unterlagen zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse an einem Clearing haben, lesen Sie unbedingt die folgende Unterseite! (Siehe linke Spalte)