Bitte wenden Sie sich vor der Anfrage einer Clearingsitzung immer an das INKLUSIONSTEAM.
Wer kann einen Fall in die Clearingsitzung einbringen?
Grundsätzlich bringen die Stammschulen einen Fall ein. Es können aber auch Fälle durch jedes andere Mitglied der Clearingsitzung eingebracht werden.
Wann kann man einen Fall einbringen?
Sie können einen Fall einbringen,
a) wenn es im Rahmen eines Beratungsprozesses eine Empfehlung durch ein Mitglied der Clearingsitzung gibt,
- weil z.B. der Schulbesuch aufgrund einer (akuten) Erkrankung oder Krise bedroht ist.
- weil ein:e Schüler:in schulabsent ist.
b) wenn eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung (ggf. §54.3) vorliegt und aktuell keine Perspektive mehr für eine Beschulung an der Stammschule gesehen wird.
Wichtig dabei ist, dass bereits alle schulinternen Ressourcen ausgeschöpft und dokumentiert sind.
Dies kann z.B. beinhalten:
- die Beantragung eines AO-SF-Verfahrens
- den Einbezug sonderpädagogischer Lehrkräfte sowie die Umsetzung entsprechender Förderung inklusive Dokumentation und Evaluation
- den Einbezug der Schulsozialarbeit
- die Kooperation mit weiteren Unterstützungssystemen wie Fachberatungen, Inklusionsteam, Jugendhilfe, etc.
- Elternkommunikation
Wie kann man einen Fall einbringen?
Sie nehmen Kontakt zum Inklusionsteam auf. Die weiteren Schritte werden dann mit Ihnen besprochen.
Was passiert in einer Clearingsitzung?
In der Sitzung werden offene Verständnisfragen geklärt. Im Anschluss werden Hypothesen formuliert sowie Empfehlungen für eine Vorgehensweise oder entsprechende Entscheidungen beraten.
Mögliche Ergebnisse können sein:
- Weiterer Umgang mit dem §54.3 auf Grundlage des Gutachtens des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes
- Wechsel in den Schulischen Lernort (§15 AO-SF) bzw. in den Schulischen Digitalen Lernort
- Verbleib in der Stammschule mit Unterstützung des Inklusionsteams und weiteren Angeboten und Empfehlungen der Clearingpartner
- Schulwechsel
- Überführung in eine berufsvorbereitende Maßnahme (ab 10. Schulbesuchsjahr möglich)
- Empfehlung einer therapeutischen Begleitung
- Angebot einer Jugendhilfemaßnahme
- Vermittlung an ein passendes begleitendes Angebot
- ...
Was passiert nach einer Clearingsitzung
- Sie erhalten ein Protokoll.
- Die Sorgeberechtigten werden über die Ergebnisse der Clearingsitzung informiert.
- Die Mitglieder der Clearingsitzung setzen die Empfehlungen ggf. mit möglichen Kooperationspartnern um.