Grundsätzlich gilt: Der Einbezug des INKLUSIONSTEAM sollte der Beratung in der Clearingsitzung wenn möglich immer vorausgehen.

 

Wer kann einen Fall in die Clearingsitzung einbringen?

Grundsätzlich bringen die Stammschulen einen Fall ein. Es können aber auch Fälle durch jedes andere Mitglied der Clearingsitzung, durch das INKLUSIONSTEAM oder den Lernort eingebracht werden.

 

Wann kann man einen Fall einbringen?

Sie können einen Fall einbringen,

a) wenn das INKLUSIONSTEAM dies im Verlauf eines Beratungsprozesses empfiehlt

oder

b) wenn Sie eine:n Schüler:in nach §54.3 ausgeschlossen haben und keine Perspektive für eine Beschulung an Ihrer Schule mehr sehen. 

c) ein:e Schüler:in sich schulabsent zeigt.

Wichtig ist: Dies geht nur bei akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung und/oder wenn Sie alle schulinternen Ressourcen genutzt und dokumentiert haben. Dies beinhaltet:

  • die Durchführung eines AO-SF ESE (mit Ausnahme einer akuten Krise)
  • den Einbezug sonderpädagogischer Lehrkräfte 
  • ggf. den Einbezug der Schulsozialarbeit
  • die Umsetzung sonderpädagogischer Förderung
  • die Kooperation mit weiteren Unterstützungssystemen wie Fachberatung, INKLUSIONSTEAM, Jugendhilfe, etc.

Lesen Sie hierzu auch die entsprechenden Fragen im Download. Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, bitten wir Sie, Kontakt zum INKLUSIONSTEAM aufzunehmen. Der Fall kann dann im Verlauf eines Beratungsprozesses in die Clearingsitzung gebracht werden, wenn das INKLUSIONSTEAM dies empfiehlt. 

 

Wie kann man einen Fall einbringen?

1) Sie nehmen telefonisch Kontakt zur Koordinatorin der Clearingsitzung auf.

2) Sie erhalten die Antragsunterlagen per Email.

3) Sie füllen die Unterlagen anonymisiert aus (nicht anonymisierte Unterlagen werden zurückgesandt)

4) Sie bewerben sich um die Aufnahme in die Clearingsitzung mit den von Ihnen ausgefüllten Unterlagen.

5) Die Unterlagen werden geprüft.

6) Sie erhalten eine Rückmeldung zu den Unterlagen. Ggf. werden fehlende Angaben ergänzt.

7) Sie erhalten eine Rückmeldung, ob der Fall aufgenommen wird oder eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise.

8) Ihre Clearingsitzung wird terminiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Koordinierung Zeit beansprucht, sodass die Terminierung zwischen einer und vier Wochen variieren kann. 

9) Vor der Clearingsitzung werden alle notwendigen Informationen anonym eingeholt. Diese Unterlagen werden an die Mitglieder Ihres Clearings versendet. Diese bereiten sich damit auf die Sitzung vor.

 

Was passiert in einer Clearingsitzung

In der Sitzung werden offene Verständnisfragen geklärt. Im Anschluss werden Hypothesen

formuliert sowie Empfehlungen für eine Vorgehensweise oder entsprechende Entscheidungen

beraten. Mögliche Ergebnisse können sein:

  • §54.3 empfehlen gekoppelt an entsprechende Therapieempfehlungen, ggf. anschließende Wiedervorlage
  • Wechsel in den Lernort (§15 AO-SF). Die Stammschule verpflichtet sich dann zur Kooperation mit dem Lernort und dem INKLUSIONSTEAM.
  • Verbleib in der Stammschule mit Unterstützung des INKLUSIONSTEAMs und weiteren Angeboten und Empfehlungen der Clearingpartner
  • Schulwechsel
  • Überführung in eine berufsvorbereitende Maßnahme (ab 10. Schulbesuchsjahr möglich)
  • Empfehlung einer Therapeutischen Begleitung
  • Angebot einer Jugendhilfemaßnahme
  • Vermittlung an ein passendes begleitendes Angebot
  • ...

 

Was passiert nach einer Clearingsitzung

  • Sie erhalten ein Protokoll.
  • Sie setzen die Empfehlungen der Clearingsitzung mit möglichen Kooperationspartnern um.
  • Mit Ablauf von 3 Monaten erhalten Sie einen Evaluationsbogen.
  • Ggf. findet eine erneute Kontaktaufnahme durch einzelne Mitglieder statt.

Bearbeiten Sie bitte bei Interesse an einem Clearing die Checkliste in der rechten Spalte!