Bezirksregierung Münster als AO-SF Pilotregion
Ab dem 01.08.2025 wird in den Bezirksregierungen Münster und Arnsberg das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs neu strukturiert. Insbesondere soll die Qualität von Feststellungsverfahren durch eine landesweit einheitliche Standardisierung erhöht, die Transparenz für die Erziehungsberechtigten gestärkt und die Bearbeitungsdauer von Feststellungsverfahren verkürzt werden. Ein besonderes Augenmerk soll zudem auf die präventive Förderung gelegt werden.
Es wird ein digital unterstütztes, datenschutzkonformes Verfahren erprobt, über das alle Schulen einen Antrag zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs stellen.
Alle relevanten Informationen finden Sie über den Link auf der rechten Seite.
ACHTUNG: Eine Zwischenspeicherung des digitalen Antrags ist weiterhin noch nicht möglich. Bitte arbeiten Sie zunächst mit den Ausfüllhilfen. Kopieren Sie nach Fertigstellung die Inhalte in den digitalen Antrag.
Wechsel des Förderortes und Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I
Ausgenommen aus der Neustrukturierung sind das Antragsverfahren zum Wechsel des Förderortes und die Gestaltung des Übergangs von der Primarstufe in die Sekundarstufe I.
Als Eltern stellen Sie den Antrag zum Wechsel des Förderortes über die Schule. Für die Grund-, Haupt- und Förderschulen finden Sie den Antrag weiterhin hier: Link
Für die Sekundar- und Gesamtschulen nutzen Sie bitte folgenden Antrag und richten Sie diesen an die zuständige Schulaufsicht in der Bezirksregierung: Link