Warum gibt es das Inklusionsteam?

Der Kreis Warendorf hat seine Förderschullandschaft vor einigen Jahren neugestaltet. Während die Astrid- Lindgren-Schule (bisher Förderschwerpunkt Sprache/Primarstufe) um den Förderschwerpunkt Lernen erweitert wurde, ist die Förderschule Regenbogenschule (Förderschule für den Förderschwerpunkt Soziale und Emotionale Entwicklung) in Ahlen auslaufend gestellt worden. Hier haben die Schülerzahlen die Mindestgröße nicht mehr erreicht. Daher wurde zum Schuljahr 2019/2020 im Kreis Warendorf ein neues Angebot konzipiert.

Schülerinnen und Schüler mit einem ausgewiesenen Unterstützungsbedarf im Bereich Emotionale-Soziale Entwicklung werden grundsätzlich in einer allgemeinbildenden Schule beschult und im Gemeinsamen Lernen entsprechend gefördert.  

Denjenigen, die zusätzlich einen intensivpädagogischen Förderbedarf nach §15 AO-SF haben, steht seit dem 01.08.2019 der schulische Lernort Regenbogenschulhaus in Ahlen zur Verfügung. Er hält aktuell die Schuljahre 1-10 vor. Perspektivisch soll ein weiterer Standort in der Stadt Warendorf folgen. Schülerinnen und Schüler können hier unter speziell ausgestalteten Bedingungen und Strukturen temporär unterrichtet und gefördert werden, um anschließend in einem Rückführungsprozess in ihre Stammschulen zurückzukehren. 

Aufgrund dieser veränderten Schullandschaft und den Herausforderungen, welche sich in dem Gemeinsamen Lernen ergeben, ist es dem Kreis Warendorf wichtig, den Schulen weitere Hilfen und Unterstützungsangebote anzubieten. Diese sind neben der Clearingsitzung die Beratung und Begleitung durch das Inklusionsteam.

 

Wer ist das Inklusionsteam?

Das Inklusionsteam setzt sich aus drei Professionen und derzeit fünf Personen zusammen: 
die Profession der Schulpsychologie, der Jugendhilfe und der Sonderpädagogik

Die Mitglieder sind:
Für die Schulpsychologie:      Maria Seeliger, Corinna Kuhlmann
Für die Jugendhilfe:               Christine Vogt
Für die Sonderpädagogik:      Bastian Siegel (Primarstufe)
                                               Guido Brockmeier (Sekundarstufe I)

Dies ermöglicht eine mehrdimensionale Betrachtung aus verschiedenen Blickwinkeln sowie die Nutzung von Netzwerken in den verschiedenen Helfersystemen.

 

Für wen ist das Inklusionsteam da?

Das Inklusionsteam steht den Schulen im Kreis Warendorf bis zur Klasse 10 zur Verfügung.

 

Wann ist das Inklusionsteam für Sie da?

Das Inklusionsteam steht Ihnen zur Verfügung, um in einem gemeinsamen Beratungsprozess mit allen Beteiligten Wege und Möglichkeiten zu finden, um im Gemeinsamen Lernen auch für einen Schüler oder eine Schülerin mit besonders herausforderndem Verhalten eine erfolgreiche Förderung an der Stammschule zu ermöglichen. 

Dem Inklusionsteam können dabei grundsätzlich drei Aufgaben zukommen:

1. Fallberatung

Eine Schülerin oder ein Schüler (mit oder ohne ausgewiesenen Unterstützungsbedarf ESE) ist aus Schulperspektive nicht mehr regelkonform beschulbar. Es entstehen regelmäßig Situationen, durch die sich für alle Beteiligten ein hohes Maß an Überforderung und Hilflosigkeit ergeben. Eventuell haben andere Formen der Förderung und Beratung (u.a. ESE-Fachberatung) nicht zum gewünschten Erfolg geführt.
Das Inklusionsteam kann hier in den Beratungsprozess einsteigen und gemeinsam mit allen Beteiligten unter Einbezug der Multiprofessionalität nach Lösungsmöglichkeiten suchen. 

2. Die Frage nach dem Lernort

Im Beratungsprozess mit dem Inklusionsteam wird deutlich, dass die Schülerin oder der Schüler aktuell mit den verfügbaren Ressourcen der Stammschule in dieser nicht adäquat zu beschulen und zu fördern ist und der schulische Lernort temporär in Frage kommen könnte. 
In diesem Fall kann die Schule den Schüler oder die Schülerin in die sogenannte Clearingsitzung einbringen, in der die Schulaufsicht letztendlich ggf. über eine temporäre Beschulung im schulischen Lernort entscheidet. 
Bei einer Zuweisung in den Lernort gehört der Schüler oder die Schülerin weiterhin der Stammschule an. Diese kooperiert mit dem Lernort im Rahmen des Rückführungsprozesses. Sollte die Stammschule dabei eine Beteiligung des Inklusionsteams wünschen, so kann dieses beratend zur Seite stehen. 

3. Konzeptionelle Beratung

Das Inklusionsteam kann von einem Einzelfall ausgehend mit der Schule gemeinsam in einen konzeptionellen Beratungsprozess gehen, wenn sich die Schule im Umgang mit herausforderndem Verhalten anders aufstellen möchte. Hier kann auch eine Schnittstelle zur Schulentwicklungsberatung entstehen, die weitere Entwicklungsprozesse begleiten kann.

 

Wann ist das Inklusionsteam nicht zuständig?

  • Bei Fragen rund um die ESE-Fachberatung
  • Für die direkte Arbeit mit dem Schüler/der Schülerin 
  • Bei Entscheidungen zum Schulwechsel bzw. Wechsel des Förderortes (diese obliegen der Schulaufsicht)

 

Ablauf eines Beratungsprozesses mit dem Inklusionsteam

In der folgenden Flowchart bekommen Sie einen Überblick über den grundsätzlichen Ablauf eines Beratungsprozesses mit dem Inklusionsteam. (Download)

Wie frage ich das Inklusionsteam an?

Anfragen richten Sie per Mail oder Telefon als kurze, anonyme Fallbeschreibung an das Inklusionsteam. Nach Eingangsprüfung nimmt das Inklusionsteam dann Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten dann einen Fragebogen, den Sie auch anonym ausfüllen können. Im weiteren Entwicklungsprozess ist eine Schweigepflichtentbindung wünschenswert und hilfreich. 

Laden Sie ausgefüllte Formulare (Fragebogen; Schweigepflichtentbindung) ausschließlich über das Kontaktformular auf dieser Seite hoch.